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Image by Krzysztof Kowalik

KLASSEN
B / B197
(neue Automatikregelung)

Klasse B

Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren

Einschluss:

AM, L

Vorbesitzer:

nicht erforderlich

Theorieunterricht:

12 Grundstoff + Klassenspezifischer Unterricht der Klasse B
Bei Vorbesitz 6 Grundstoff + klassenspezifischer Unterricht der Klasse B

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung in Übungsstunden und

Verpflichtende Sonderfahrten:

5 x 45 Min. Bundes- oder Landstraße,

4 x 45 Min. Autobahn

3 x 45 Min. Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

Klasse B197

Der Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren.

Diese Regelungen gelten:

- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen      Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften      mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der

  Stunden und Testfahrt

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