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FÜHRERSCHEIN MIT 17

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Wer darf Begleiter werden:

- Mindestalter 30 Jahre

- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister

- seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

Einschluss der Klassen AM und L

Die Ausbildung findet wie Klasse B statt.

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