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FÜHRERSCHEIN MIT 17

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

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Wer darf Begleiter werden:

- Mindestalter 30 Jahre

- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister

- seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

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Einschluss der Klassen AM und L

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Die Ausbildung findet wie Klasse B statt.

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