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KLASSEN A1 / B196 / A2 / A

Klasse A1

Fahrzeuge

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg

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Mindestalter:

16 Jahre 

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Einschluss:

AM

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Vorbesitzer:

nicht erforderlich

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Theorieunterricht:

12 Grundstoff + Klassenspezifischer Unterricht der Klasse A
Bei Vorbesitz 6 Grundstoff + klassenspezifischer Unterricht der Klasse A

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Praktische Ausbildung:

Grundausbildung in Übungsstunden und

Verpflichtende Sonderfahrten:

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5 x 45 Min. Bundes- oder Landstraße,

4 x 45 Min. Autobahn

3 x 45 Min. Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

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A1

Klasse B 196

Fahrzeuge

Ausweitung der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

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Mindestalter:

22 Jahre

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Vorbesitzer:

Ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

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Theorieunterricht:

Klassenspezifischer Unterricht der Klasse A

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Praktische Ausbildung:

mindestens 5 x 90 Minuten

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B196

Klasse A2

Fahrzeuge

Mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

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Mindestalter:

18 Jahre

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Einschluss:

A1, AM

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Vorbesitzer:

nicht erforderlich

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Theorieunterricht:

Bei Direkteinstieg der Klasse A mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 x Grundstroff + klassenspezifischer Unterricht der Klasse A 

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Praktische Ausbildung:

Bei Direkteinstieg der Klasse A:
Grundausbildung in Übungsstunden und

Verpflichtende Sonderfahrten:

 

5 x 45 Min. Bundes- oder Landstraße,

4 x 45 Min. Autobahn

3 x 45 Min. Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

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A2
A

Klasse A

Fahrzeuge

Schwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
 

Mindestalter:

24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

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Einschluss:

A2, A1, AM

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Vorbesitz:

nicht erforderlich

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Theorieunterricht:

Bei Direkteinstieg der Klasse A mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6 x Grundstroff + klassenspezifischer Unterricht der Klasse A 

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Praktische Ausbildung:

Bei Direkteinstieg der Klasse A:
Grundausbildung in Übungsstunden und

Verpflichtende Sonderfahrten: 5 x 45 Min. Bundes- oder Landstraße,

                                                    4 x 45 Min. Autobahn

                                                    3 x 45 Min. Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

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